Kein Pflegegrad
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Erfasst werden Aktivitäten der selbständigen Krankheitsbewältigung: Therapiemaßnahmen, Medikation und Arztbesuche. Bewertet wird, ob die Person die Maßnahme selbst durchführen kann – andernfalls wird die Häufigkeit der erforderlichen Hilfe erfasst.
| Kriterium | Entfällt oder Selbständig | Häufigkeit |
|---|---|---|
Medikation 4.5.1 · Orale Medikation, Augen-/Ohrentropfen, Dosieraerosole, Zäpfchen und Medikamentenpflaster. Gezählt wird je Applikationsort und -häufigkeit; das Stellen wird nicht separat erfasst, wenn Verabreichen dokumentiert ist. | 0 | |
Injektionen 4.5.2 · Subkutane und intramuskuläre Injektionen und subkutane Infusionen. Dazu gehören zum Beispiel Insulin-Injektionen oder auch die Versorgung mit Medikamentenpumpen über einen subkutanen Zugang. | 0 | |
Versorgung intravenöser Zugänge (zum Beispiel Port) 4.5.3 · Versorgung und Verbände venöser Zugänge (zum Beispiel Shaldon, Broviac und andere) sowie die Port-Versorgung. Ebenso wird das Einbringen von Medikamenten in einen vorhandenen venösen Zugang berücksichtigt. | 0 | |
Absaugen und Sauerstoffgabe 4.5.4 · Absaugen sowie Sauerstoffgabe über Brille oder Maske, einschließlich An-/Ablegen von Atemmasken zur Druckbeatmung und Bereitstellen von Inhalationsgeräten. | 0 | |
Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen 4.5.5 · Ärztlich angeordnete Einreibungen (Salben, Cremes etc.) sowie Kälte- und Wärmeanwendungen – jeweils als eine Maßnahme, unabhängig von der Anzahl der Applikationsorte. Allgemeine Hautpflege zählt nicht. | 0 | |
Messung und Deutung von Körperzuständen 4.5.6 · Ärztlich angeordnete Messungen (Blutdruck, Puls, Blutzucker, Temperatur etc.) und deren Auswertung, z. B. zur Festlegung der Insulindosis. | 0 | |
Körpernahe Hilfsmittel 4.5.7 · An- oder Ablegen von Prothesen, Orthesen, Epithesen, Sehhilfen, Hörgeräten, kieferorthopädischen Apparaturen und Kompressionsstrümpfen für Arme und Beine (inklusive deren Reinigung). Das An- und Ablegen paariger Hilfsmittel wird jeweils als eine Maßnahme gezählt. | 0 | |
Gruppe A · Tageswert-Summe: 0 ×/TagEinzelpunkte: 0 / 3 | ||
Verbandswechsel und Wundversorgung 4.5.8 · Versorgung chronischer Wunden (z. B. Ulcus cruris, Dekubitus). Auch intermittierend auftretende, dauerhaft behandlungsbedürftige Wunden gelten als chronisch. | 0 | |
Versorgung mit Stoma 4.5.9 · Pflege künstlicher Körperöffnungen wie Tracheostoma, PEG, suprapubischer Blasenkatheter, Urostoma, Colo- oder Ileostoma. Hierbei ist auch das Reinigen des Katheters, die Desinfektion der Einstichstelle der PEG und falls notwendig auch der Verbandswechsel zu bewerten. | 0 | |
Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden 4.5.10 · Regelmäßige Einmalkatheterisierungen kommen insbesondere bei neurogenen Blasenentleerungsstörungen vor. Mit Abführmethoden sind Anwendungen von Klistier, Einlauf, digitale Ausräumung gemeint. | 0 | |
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung 4.5.11 · Häusliche Eigenübungen aus der Heilmitteltherapie (z. B. Krankengymnastik, Atemübungen, Logopädie), Sekretelimination und Peritonealdialyse. Prophylaktische Maßnahmen und aktivierende Pflege zählen nicht. | 0 | |
Gruppe B · Tageswert-Summe: 0 ×/TagEinzelpunkte: 0 / 3 | ||
Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung 4.5.12 · Spezielle Therapiemaßnahmen wie Hämodialyse oder Beatmung, die im häuslichen Umfeld durchgeführt werden können, wenn ständige Überwachung durch geschulte Pflegepersonen gewährleistet wird. Bei einer maschinellen invasiven Beatmung ist dies mit einmal täglich einzutragen. | 0 | |
Arztbesuche 4.5.13 · Besuche bei Haus- oder Fachärzten zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken. Erfasst wird die Häufigkeit der erforderlichen Unterstützung. Hausbesuche des Arztes im Wohnumfeld zählen nicht. | 0 | |
Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) 4.5.14 · Besuche von Therapeuten, medizinischer oder anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens (bis zu drei Stunden). Hier ist das Aufsuchen anderer Therapeuten, zum Beispiel Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung oder Diagnostik zu berücksichtigen. | 0 | |
Zeitlich ausgedehnte Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als drei Stunden) 4.5.15 · Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (z. B. onkologische Behandlung, Dialyse), bei denen der Gesamtaufwand für die Pflegeperson pro Termin mehr als drei Stunden beträgt. | 0 | |
Gruppe C · Gewichtete Summe: 0Einzelpunkte: 0 / 6 | ||